Kleingartenordnung der Stadt Frankfurt am Main
Link zur Gartenordnung
Willkommen in den Kleingärten der Stadt Frankfurt! Damit alle Gärtnerinnen und Gärtner ihre Parzellen optimal nutzen können und ein harmonisches Miteinander gewährleistet ist, gelten folgende
Regeln:
🌱 1. Kleingärtnerische Nutzung
- Der Garten dient sowohl der Erholung als auch dem Anbau von Obst und Gemüse für den Eigenbedarf.
- Umweltfreundliche Methoden wie Kompostwirtschaft und Mischkulturen sind erwünscht.
- Wassersparsamkeit ist wichtig: Regenwasser soll gesammelt, Gießen in der Mittagshitze vermieden werden.
🤝 2. Verhalten in der Kleingartenanlage
- Bitte Rücksicht auf Nachbarn nehmen und Lärmschutz- sowie Ruhezeiten einhalten.
- Die Anlage kann tagsüber öffentlich zugänglich sein.
- Störungen des friedlichen Miteinanders sind zu vermeiden.
🌳 3. Anpflanzungen
- Gehölze müssen an die Gartengröße angepasst sein – Bäume dürfen max. 6 m hoch und 4 m breit werden.
- Nadelgehölze sind nicht erlaubt.
- Hauptwege sollen mit Blumen- oder Staudenrabatten verschönert werden.
🐝 4. Pflanzenschutz
- Vorrang für biologische und nachhaltige Pflanzenschutzmethoden.
- Chemische Mittel nur in Ausnahmefällen erlaubt, Herbizide sind verboten.
- Schutz von Nützlingen wie Bienen und Vögeln ist erwünscht.
🏡 5. Gemeinschaftseinrichtungen & Bauliche Anlagen
- Der Verein kümmert sich um die Instandhaltung von Wegen und Gemeinschaftsflächen.
- Schwimmbecken, große Mauern oder massive Bauten sind nicht erlaubt.
- Gewächshäuser (bis 6 m²) und naturnahe Biotope (bis 8 m²) sind zulässig.
🏠 6. Gartenlauben & Gartenhütten
-
Erlaubt ist eine Gartenlaube pro Parzelle in einfacher Holzbauweise.
- Die maximale Grundfläche beträgt 24 m² (bei Gärten über 200 m²) bzw. 10 % der Gartengröße bei kleineren
Parzellen.
- Eine Unterkellerung ist nicht zulässig.
- Die Laube darf nicht dauerhaft bewohnt werden.
- Eine Feuerstätte (z. B. Kamin oder Ofen) ist nicht erlaubt.
- Die äußere Gestaltung muss sich in das Gesamtbild der Anlage einfügen.
- Zusätzliche Bauten wie Schuppen oder feste Geräteschuppen sind nicht erlaubt.
🚯 7. Abfallentsorgung
- Pflanzliche Abfälle sollen kompostiert, andere Abfälle umweltgerecht entsorgt werden.
- Verbrennen von Gartenabfällen ist untersagt.
- Biotoiletten sind erlaubt, aber Fäkaliengruben verboten.
🐶 8. Tierhaltung
- Haustiere dürfen nicht gehalten werden.
- Hunde müssen angeleint sein.
- Die Haltung von Bienen ist mit Genehmigung des Vereins erlaubt.
✅ 9. Fachaufsicht & Einhaltung der Regeln
- Das Grünflächenamt kontrolliert regelmäßig die Einhaltung der Ordnung.
- Der Verein sorgt für die ordnungsgemäße Nutzung der Parzellen.
- Verstöße müssen schnellstmöglich behoben werden.
🌻 Gemeinsam sorgen wir für eine nachhaltige, grüne und harmonische Kleingartenanlage! 🌻